Jun 292018
 

ein Kommentar von Andreas Otte

In der Ratssitzung vom 28.6. wurde die REWE-Erweiterung auf knapp 1600 qm NuG Verkaufsfläche erwartungsgemäß – mit nur einem kleinen Faux pas – beschlossen. Ganz ohne geht es derzeit wohl nicht. Immerhin: Der im Bauausschuss beschädigte Abwägungsprozess soll zumindest protokollarisch vermerkt werden. Der Bürgermeister führte zudem in der Ratssitzung ausführlich aus, warum seiner Meinung nach die Stadt die Kosten (1.785 €) des CIMA Kurzgutachten von 2017 tragen muss. Der vorgetragenen Argumentation kann man gerade noch so folgen für das eigentliche CIMA Gutachten von 2015, das Kurzgutachten von 2017 aber ist eindeutig mit einem extrem engen Fokus auf ein einzelnes Bauvorhaben ohne weiten Blick bezogen:

„Nach Auskunft der Stadt Oerlinghausen liegen derzeit keine Bauvoranfragen etc. für weitere nahversorgungsrelevante Einzelhandelsvorhaben im Stadtgebiet vor, sodass sich die gutachterliche Stellungnahme auf die Bewertung dieses Einzelvorhabens beschränken kann.
Die vorliegende Kurzstellungnahme entspricht nicht den Anforderungen einer vollumfänglichen Verträglichkeitsuntersuchung für ein Vorhaben des großflächigen Einzelhandels.“ (CIMA2, Seite 4)


Bewusst wurden keine sonstigen Zahlen angepasst oder seit 2015 aufgetretene Änderungen im Umfeld der Stadt berücksichtigt, wie es ein ausgewogenes Gutachten hätte machen müssen:

„Bei der Abstimmung des Umfangs und der Inhalte der Stellungnahme vom November 2017 mit dem zuständigen Fachamt der Stadt Oerlinghausen Übereinstimmung erzielt, dass mit Ausnahme der Erweiterung des JIBI-Marktes und der innerörtlichen Verlagerung des ROSSMANN keine weiteren Veränderungen Berücksichtigung finden müssen.“ (CIMA3, Seite 4)

Der CIMA ist hier kein Vorwurf zu machen – sie hat sich gut abgesichert –, wohl aber der Stadt. Dieses Kurzgutachten ist keine vollumfänglichen Verträglichkeitsuntersuchung, Über die sonstigen Schwächen wurde schon an anderer Stelle informiert. Bei einer so klaren und eindeutigen Ausrichtung ist eine Finanzierung durch die Stadt einfach unangemessen, sie ist unangebracht und fragwürdig. Eine Korrektur wäre wünschenswert.

Das CIMA Gutachten von 2015 (CIMA1) fällt auf durch die für die REWE Ansiedlung in der gewünschten Größenordnung notwendige Eliminierung des Nahversorgungszentrums Lipperreihe. Diese Eliminierung verstößt, wenn man – wie für eine großflächige Landgemeinde notwendig – die Stadtziele auf die Stadtteile herunter bricht, gegen ebendiese. Daher ist auch dieses Gutachten fragwürdig. Man kann es aber als vollumfänglichen Verträglichkeitsuntersuchung durchgehen lassen.

CIMA1: CIMA1: Einzelhandelsgutachten Oerlinghausen, März 2015
CIMA2: CIMA2: Gutachterliche Kurzstellungnahme zur Erweiterung des REWE-Marktes Holter Straße in Oerlinghausen, November 2017
CIMA3: Abwägung der eingegangenben Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans 01/03.6b Nahversorger Holter Str., Mai 2018

 Veröffentlicht von am 29. Juni 2018